Gut gedacht: Sicherheit mit System

Arbeitsschutz für alle. Und für alles.

Über Themen im Bereich des Arbeitsschutzes wird viel geredet und geschrieben. Denn Sicherheit am Arbeitsplatz geht eindeutig vor. Aber wo beginnt Sicherheit? Und was ist damit alles verbunden? Beantworten wollen wir auch die Frage, was denn hinter dem Begriff Gefährdungsbeurteilung steckt und wer letztlich für Arbeitsschutz und Sicherheit verantwortlich ist.

Safety first

Arbeitsschutz generell setzt viel Eigenverantwortung und Engagement voraus. Und das ist zunächst einmal Chefsache. Denn das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung von Gefährdungen, die sich aus z.B. den Arbeitsabläufen ergeben. All diese Aufgaben können in der Praxis auch auf andere Mitarbeiter im Unternehmen übertragen werden, wie z.B. den Sicherheitsbeauftragten. Auch externe Agenturen oder Berater sind zulässig. Alle Prüfungen und Beurteilungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, bleiben dennoch letztlich in der rechtlichen Verantwortung der Unternehmensleitung und müssen sorgfältig dokumentiert werden. 

Arbeitsschutz

Auf Entdeckungstour

Die Herausforderungen für den Arbeitsschutz in der Logistik sind recht vielfältig. Und manchmal eigentlich unglaublich, wenn man beispielsweise an Absturzunfälle denkt, also Unfälle, die u.a. beim Aussteigen aus dem LKW-Führerhaus oder von der Ladefläche aus geschehen. 12 % aller schweren Absturzunfälle betreffen Lkw-Fahrer und das trotz geringer Fallhöhe. Über 50% der Unfallopfer stürzen dabei von Ladeflächen und Fahrzeugaufbauten. Das passiert vor allem bei der Sicherung und Kontrolle der Ladung. Ein- und Aussteigen beim LKW will ebenfalls gelernt sein. So beträgt der Aufstieg ins Fahrerhaus ungefähr 1,5 m. Doch der Weg ist steil und ein Geländer ist nicht vorhanden. Wer nicht aufpasst, rutscht ab und riskiert Prellungen oder gar Knochenbrüche.

Einfälle gegen Ausfälle

Ob nun kleiner oder großer Unfall: Der Schaden geht hier über den verletzten LKW-Fahrer weit hinaus. Für das Unternehmen fällt ein wichtiger Mitarbeiter aus, ein Ersatzfahrer ist nicht so leicht zu finden, Touren müssen geändert oder verschoben werden, etc.  Klar hierbei ist ebenso, dass diese Situation natürlich auch nicht geplanten Zeitaufwand und eine Menge finanzieller Mittel kostet. Viele Gründe also, die deutlich machen, warum Arbeitsschutz und ganz besonders die darauf beruhende Gefährdungsbeurteilung so wichtig sind. Um mögliche Gefährdungen weitgehend auszuschließen, müssen sie vorher entdeckt, beurteilt und auf ein Minimum reduziert werden. Die Stichworte lauten hier: Vorsorge und Kontrolle, Unfallverhütung und Gesundheit.

Die Basis

Das bis heute immer wieder überarbeitete und ergänzte Arbeitsschutzgesetz wurde 1996 eingeführt. Und sorgte damals mit der sogenannten „Gefährdungsbeurteilung“ (§ 5) für eine kleine Revolution. Erstmals stand nämlich eine „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ und nicht primär eine Beurteilung der Beschäftigten im Mittelpunkt. Daneben sind seit einigen Jahren neben klassischen Gefährdungsarten wie „physikalische, chemische und biologische Einwirkungen“ auch Gefährdungen zu beurteilen, die sich z.B. aus „der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren oder Arbeitsabläufen“ ergeben. So wird beispielsweise nicht nur die Technik eines LKW-Verdeckes auf Sicherheit geprüft, sondern welche Gefährdungen sich aus dem Zusammenspiel Verdeck und Fahrzeug, be- und entladen und/oder stehen/fahren ergeben können. Verdeckhersteller wie Edscha TS weisen zudem darauf hin, dass Gefährdungen auch durch z.B. fehlende Wartungen oder Servicemängel entstehen können und die empfohlenen Intervalle einzuhalten sind.

In einem Boot sitzen

Die Mitarbeiter haben ihrerseits die Hinweise des Arbeitgebers zu beachten und sind ebenfalls verpflichtet, festgestellte Mängel, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben können, dem Arbeitgeber zu melden. Fachlich versierte externe Berater für die Gefährdungsbeurteilung gibt es übrigens jede Menge. So zum Beispiel die Spezialisten der Berufsgenossenschaften, die sich sozusagen Tag für Tag mit den entsprechenden Themen beschäftigen. Antworten findet man ebenso im Internet. Dort gibt es viele spezielle Computerprogramme, Checklisten oder Beurteilungsbögen für die Dokumentation.

Viele Wege zum Ziel

Einen vorgeschriebenen Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gibt es übrigens nicht. Umfang und Methodik der Gefährdungsbeurteilung muss sich deshalb an den betrieblichen Gegebenheiten und Voraussetzungen orientieren.

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