Ready – Go!

Abfahrtskontrolle: Vor der Fahrt ist nach der Fahrt

Bei der Prüfung für den LKW-Führerschein gehört die Abfahrtskontrolle noch zu den wichtigsten Themenfeldern. In der Hektik des Logistiker-Alltags geht die Abfahrtskontrolle allerdings manchmal leicht unter. Oft genug stehen die Fahrer und andere Kollegen enorm unter Druck „schnell zu machen“. Doch „laden und los“ ist aus den verschiedensten Gründen keine so gute Lösung.

Verantwortlich ist immer der Fahrzeugführer

Der Fahrer eines LKW oder z.B. eines Kippers bleibt im Prinzip immer sein eigener Chef, zumindest, was Fahrzeug und Ladung angeht. Und selbst, wenn der richtige Chef drängt: Der Fahrer steht in der Pflicht, die Sicherheit des Fahrzeugs zu kontrollieren.

Grund dafür ist zum einen die Sicherheit im Straßenverkehr und nicht zuletzt auch die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeugs zu sichern. Zum Beispiel, wenn durch mangelnde Prüfung das Fahrzeug tagelang ausfällt und teuer repariert werden muss. Es gibt also viele Gründe, ein besonders starkes Augenmerk auf die Abfahrtskontrolle zu legen.

Mängel sofort melden

Die Regeln zur Abfahrtkontrolle findet man in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Dort wird genau beschrieben, was im Rahmen einer Abfahrtskontrolle zu untersuchen ist. So ist beispielsweise die Pflicht des Fahrzeugführers, vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel hin zu beobachten. Mängel, die festgestellt werden, sind dabei dem zuständigen „Mitarbeiter“ sofort mitzuteilen. Sollten Mängel vorkommen, die die Betriebssicherheit gefährden, muss der Betrieb durch den Fahrzeugführer eingestellt werden. Im Klartext heißt dies, dass sich nichts „bewegt“ und die Uhr für Zeit und Kosten tickt.

Kriterien für einen Fahrzeugführer

Laut Vorschrift 70, § 36 der DGUV muss der Fahrzeugführer die Kontrolle durchführen. Was aber genau ist ein Fahrzeugführer? § 35 der DGUV hilft. Danach muss ein Fahrzeugführer folgende Kriterien erfüllen:

Er muss das das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sein, im Führen des Fahrzeuges unterwiesen worden sein und dem Unternehmer die Befähigung hierzu nachgewiesen haben. Er muss zudem die ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen können.

Checkliste der BG hilft

Auf was aber sollte nun der Fahrer an seinem Fahrzeug besonders achten? Gibt es vielleicht sogar so etwas wie eine Checkliste, die man herunterladen kann? Ja, gibt es! Und zwar von der Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr), die eine genaue Liste der Kriterien veröffentlicht hat, die man im Rahmen der Abfahrtskontrolle am LKW einer Kontrolle unterziehen sollte.

U.a. sind danach zu prüfen: Lichttechnische Einrichtungen, wie Scheinwerfer oder Bremsleuchten, Felgen, Reifen und Federung, die Bremsanlage, Funktionstüchtigkeit von Motor und Antrieb, die Lenkung, Fahrerassistenzsysteme (FAS) wie Notbremsassistent, Spurassistent und ESP, die Einrichtung des Führerhaus, Aufbau und Rahmen, Ladungssicherung (wie beispielsweise Funktion und Sicherheit des jeweiligen Edscha-TS-Verdecks), Anhänger-/Sattelanhängerbetrieb und Kupplung sowie alle wichtigen Zubehörteile. Die vollständige Checkliste ist auf der Homepage der BG Verkehr zu finden.

Sicherheit geht vor

Sicherheit im Straßenverkehr hat auch für das Edscha-TS-Team oberste Priorität. Ladungssicherheit muss sich im harten realen Alltag beweisen und den vielfältigen Anforderungen standhalten. Aber auch hier gilt der Grundsatz: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Gute Fahrt!

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